Die Gefahren sind in Zeiten des Klimawandels und den damit einhergehenden Veränderungen in den Wäldern in den letzten Jahren stark gestiegen.
Sobald Erholungseinrichtungen im Wald aufgestellt werden wie Ruhebänke oder Schutzhütten, trifft den Waldeigentümer, also unsere Gemeinde, eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Wir sind an diesen Örtlichkeiten verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu kontrollieren, herzustellen und zu dokumentieren.
Das ist für die Ortsgemeinde und ihre Helfer aber ohne Unterstützung der Forstverwaltung nicht zu leisten. Zunächst haben neben dem Ortsbürgermeister, Johannes Gieseler (Revierleiter), Klemens Herrmann (für Gemeinderat) und Friedhelm Singhof (für die Dorfpaten) alle Erholungseinrichtungen besichtigt und dabei festgelegt, welche entfernt werden sollten, welche erhaltenswert und welche Sicherungsmaßnahmen eventuell erforderlich sind.
Danach wurden acht Ruhebänke von den Dorfpaten abgebaut. Zu den 16 verbliebenen Bänken und zur Jagd- und Schutzhütte sowie zum Grubenhäuschen wurden zum Teil Sicherungsmaßnahmen festgelegt, die die Forstverwaltung durchführte. Alle Erholungseinrichtungen sind jetzt in einem Kataster aufgeführt, die regelmäßige Kontrolle obliegt der Forstverwaltung, ggf. notwendige Maßnahmen erfolgen dann durch die Gemeinde oder die Forstverwaltung.
Wegen der drohenden Haftung der Gemeinde für Personenschäden im Bereich der Erholungseinrichtungen, ist diese Maßnahme zwar mit einigem Aufwand verbunden aber letztlich doch unumgänglich.
Die Gemeinde bedankt sich bei Revierleiter Johannes Gieseler für die Initiative und Unterstützung und bei den Dorfpaten, die sich seit Jahren um die Erholungseinrichtungen kümmern.
Thomas Heymann, Ortsbürgermeister